Im Auftrag des BNE Bundesverband neue Energiewirtschaft e. V., der DIHK Deutsche Industrie- und Handelskammer, der EEX European Energy Exchange AG und des VEA Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. hat Connect Energy Economics die Erforderlichkeit und Geeignetheit von Kapazitätsmechanismen analysiert.
1Komma5° GmbH, ASG Energie AG, ECO STOR GmbH, Enerparc AG, EWS Schönau eG, Lichtblick SE, Octopus Energy Germany GmbH, PV Projekt Remmers GmbH, Wattmanufactur GmbH, Wattner AG haben die Studie im Rahmen des Hintergrundkapitels unterstützt.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Erforderlichkeit von Kapazitätsfördermechanismen aus beihilferechtlicher Perspektive nicht ausreichend nachgewiesen ist. Sie sind zudem vor dem Hintergrund einer effektiven Absicherungspflicht als milderer und zielgenauerer Alternative nicht geeignet, Versorgungssicherheit im Strommarkt zu gewährleisten.
Anstatt Kapazitäten herbeizufördern, ließe sich Versorgungssicherheit durch eine effektive Absicherungspflicht effizient gewährleisten: Stromlieferanten sichern die vertraglich eingegangenen Stromlieferungen gegenüber ihren Kunden ab. Die effektive Absicherungspflicht verankert somit die technologie- und innovationsoffene Absicherung von freiwillig eingegangenen Lieferverpflichtungen bei den Akteuren, die sie bewirtschaften können. Dadurch stärkt die Absicherungspflicht das Preissystem als zentrales Koordinationsinstrument und integriert Terminmärkte, Eigenerzeugung, Lastflexibilität, Speicher, dezentrale Ressourcen und innovative Technologien in einen offenen Wettbewerbsprozess. Dadurch entstehen kontinuierliche, verursachergerechte Anreize, Versorgungssicherheit effizient zu organisieren und innovative Lösungen schnell in den Markt zu integrieren.
Die Studie kann hier heruntergeladen werden: Erforderlichkeit und Geeignetheit von Kapazitätsmechanismen